Das Problem ist, das die Gema pro Klick auf ein Vid bzw, den verwendeten Song bezahlt werden will und nicht nur für jeden Titel an sich.
Außerdem haben die über 5 Millionen Titel eingespeichert, für die die über das Copyright "wachen".
Es ist dann egal ob es ein Fanvid mit Musikunterlegung ist, also das was wir AMV nennen, oder ob es sich um einen Song mit Original Vid handelt.
Youtube muss nun diese Vids so schnell wir Möglich abarbeiten um diese 5 Millionen Titel für Deutschland (oder Europa, kA wie weit der Einflussbereich der GEMA reicht ) sperren, oder sie müssen Pro Titel um die 250 000€ strafe zahlen.
Aber dieses Urteil war ja nur in erster Instanz, da wird noch was folgen.
Ach ja, das gilt nicht nur für Musikstücke, sondern auch für Filmmaterial.
Wenn einer z.B. ein Fanvid über Titanic oder Harry Potter machen und diese mit Musikstücken untermalen, die sie nicht selbst gemacht haben, dann haben die Ersteller gleich gegen 2 Copyrights verstoßen.
Jedenfalls zeigt uns das Mal wieder, das Künstlerische Freiheit in dieser Welt nichts wert ist, solange es irgendwo einen fetten kleinen Anwalt gibt, der gelangweilt in der Nase popelt und mit der anderen Hand nach Möglichkeiten am Computer sucht, um Geld zu kommen. -.-
Naja, dann muss man eben über "Umwege" sich auf Youtube anmelden um die gesperrten Vids anzuschauen.
Die spinnen die von der GEMA.
GEMA weiter!
