Kostenloses Lesegerät für den neuen elektr. Personalausweis
- himmelslicht
- King

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- Tzulan
Hi,
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen.
Wer einen Reisepass besitzt, braucht keinen Personalausweis. Man kann sich auch durch den Reisepass ausweisen.
Gruß
Tzulan
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen.
Wer einen Reisepass besitzt, braucht keinen Personalausweis. Man kann sich auch durch den Reisepass ausweisen.
Gruß
Tzulan
- MDuss
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In DE besteht eine allgemeione Ausweipflicht, und dazu wird nur der Personalausweis zugelassen.
Ich habe es bisher zwar noch nie erlebt, dasas jemand auf der Straße kontrolliert wurde, aber wenn jemand mal in eine Kontrolle gerät, und seinen Personalausweis nciht dabei hat, dann zahlt er Strafe.
Näheres hier.
MfG
MDuss
Ich habe es bisher zwar noch nie erlebt, dasas jemand auf der Straße kontrolliert wurde, aber wenn jemand mal in eine Kontrolle gerät, und seinen Personalausweis nciht dabei hat, dann zahlt er Strafe.
Näheres hier.
MfG
MDuss
- Tzulan
Hi MDuss,
In dem Wikipedia Artikel steht, dass eine gesetzliche Mitführungspflicht nur in Ausnahmefälle besteht z.B. Waffenträger
Gruß
Tzulan
Falsch, es geht hier um den Besitz eines Ausweises. Wer keinen Ausweis Besitzt (also überhaupt gar keinen hat, weil nicht beantragt oder Illegal hier ist) und wird kontrolliert begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wer dagegen einen Ausweis Besitzt und nicht dabei hat könnte zur Klärung der Identität mit auf die Wache genommen werden aber eine Strafe dafür muss er nicht fürchten.aber wenn jemand mal in eine Kontrolle gerät, und seinen Personalausweis nciht dabei hat, dann zahlt er Strafe.
In dem Wikipedia Artikel steht, dass eine gesetzliche Mitführungspflicht nur in Ausnahmefälle besteht z.B. Waffenträger
Gruß
Tzulan
- Tzulan
- tonidoc
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Hallo utaly
In unseren Forenregeln ist klar geschrieben, dass ich keine Bezahllinks auf unserer Seite haben will, und dies gleich bei Deinem ersten Beitrag. Von daher habe ich Dich gebannt. Und dann Dein Beitrag ist gelinde gesagt totale Scheisse.
MfG tonidoc
In unseren Forenregeln ist klar geschrieben, dass ich keine Bezahllinks auf unserer Seite haben will, und dies gleich bei Deinem ersten Beitrag. Von daher habe ich Dich gebannt. Und dann Dein Beitrag ist gelinde gesagt totale Scheisse.
MfG tonidoc
Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein!!
- himmelslicht
- King

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